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Waldbrandstufe:

 

3

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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Feuerwehrkapelle Elbe-Havel-Land

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Die Feuerwehrkapelle Elbe-Havel-Land

 

/ wurde 2022 in Schollene gegründet und trat im Frühjahr 2023 erstmals auf. Sie vereint Musikerinnen und Musiker aus dem Gebiet der Hansestadt Havelberg und der namensgebenden Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land. 

Seit Ihrer Gründung ist sie eine ganzjährig gefragte Truppe und bespielt Dorffeste ebenso wie formelle Veranstaltungen, Weihnachtsmärkte und begleitet besondere Anlässe.

Ziel ist die Förderung und Bewahrung von Instrumentalmusik mit traditionellen und modernen Arrangements, Pflege der kameradschaftlichen Idee und Repräsentation unserer Heimat im Landkreis Stendal und darüber hinaus. In unserer ländlichen Region erfüllt die Feuerwehr somit nicht nur das klassische Profil „Retten-Löschen-Bergen-Schützen“, sondern ist auch als Kulturträger in den Orten präsent.

 

Kamerad Sebastian Engel obliegt die Leitung. 

Kontakt zu ihm kann telefonisch hergestellt werden: 0174 6417433.

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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte