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Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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Herzlich willkommen

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(Bild oben Links)  Veranstaltung 

 

(Video oben Rechts) 

(Bild unten Rechts) Kreisfeuerwehrtag in Buch Siegerehrung Frauen LA, Platz I Hohengöhren, Platz II Borstel und Platz III belegte Lüderitz   

(Bild unten Mitte)  Kreisfeuerwehrtag in Buch Siegerehrung Männer LA, Platz I Buch, Platz II Klietz und Platz III belegte Kehnert 

(Bilder unten Links) Einen Großen Dank an die Ausrichter des Kreisfeuerwehr Tages, den Kameraden, den Förderverein und den Familienangehörigen der Bucher Feuerwehr

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(Bild oben Rechts) Gruppenbild der Jubiläums Wehr 120 jähriges Jubiläum der Orts-FF Badingen 

(Bild oben Mitte)  Landrat: Patrick Puhlmann, Vorsitzender des KFV SDL Steffen Jorns, Orts-WL Steven Bleiẞ mit Kamerad Heino Schlüter, Kam. Schlüter erhält das Ehrenkreuz in Bronze des Kreisfeuerwehrverbands Stendal

(Bilder oben Links) Landrat Patrick Puhlmann 

 

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30 Jahre THW

Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte