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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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... Notruf absetzen

Rechtsgrundlagen:

 

§ 323c StGB 

…wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not NICHT Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zu zumuten ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und oder Verletzungen anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Ersthelfer

 

... handeln nach besten Wissen und Gewissen leisten bestmögliche Hilfe.

 

... sind wegen Ihren uneigennützigen Einsatzes beitragsfrei im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen alle erdenklichen Personen und Sachschäden versichert, die Ihnen bei einer Hilfeleistung widerfahren.

 

Notruf absetzen:

 

In ganz Deutschland erreichen Sie den Rettungsdienst oder die Feuerwehr über die kostenfreie Notrufnummer: 112

 

1.) Sichern der Unfallstelle (ggf. Warndreieck, Warnblinklicht) 

 

2.) Überblick verschaffen (2-4min)

 

3.) Notruf wählen (6 W Regel beachten):

                             

- Wer ruft an

- Was ist geschehen

- Wo ist der Notfallort

- Wie viele Verletzte

- Welche Art von Verletzungen liegen vor

- Warten auf Rückfragen 

 

4.) Erste Hilfe leisten bis Rettungsdienst eintrifft:         

                           

- Rettungsdienst ggf. einweisen 

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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte