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Waldbrandstufe:

 

4

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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Warn und Sirenentöne

Warn- und Sirenentöne und ihre Bedeutung

Sirenen Bild PArabel aufab1min

Warnen vor Gefahr

 

Ein Ein-minütiger auf- und abschwellender Sirenenton.

 

- Radio einschalten

   

- auf Durchsagen, der Einsatzkräfte, Achten und ggf. befolgen

 

Friedenszeit:

 

- Katastrophenalarm  

 

Sirenenton: Kat_Sirene_Döllnitz

FeuerA Sirenen Bild

Feueralarm

 

Ein 3x auf- und abschwellender 15 Sek. Sirenenton

 

Sirenenton: Feuer_Sirene_ Döllnitz

Sirenen Bild DAuerton 1min

Entwarnung 

 

Ein Ein-minütiger Sirenen Dauerton 

 

Sirenenton: Entwarnung_Sirene_ Döllnitz

Probe Sirenen Bild

Probealarm 

 

Ein 15 Sek. Sirenenton 

 

Sirenenton: Probe_Sirene_Döllnitz

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Cell Broadcast

 

Warnungen vor Gefahren direkt aufs Mobiltelefon

 

- Radio einschalten

   

- auf Durchsagen, der Einsatzkräfte, Achten und ggf. befolgen

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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte