Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 
Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
IMG_4790[1]

Waldbrandstufe:

 

1

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

2025 LFV-ST Delegiertenversammlung

_A_I Del_LFV
_A_V Del_LFV
IMG_4500

34. Delegiertenversammlung des LFV Sachsen Anhalt

 

Im Vorfeld (09:30 Uhr-10:00 Uhr) der Delegiertenversammlung, trafen sich am

26.04.2025 die Kreisvorsitzenden, um über den Haushalt des

Landesfeuerwehrverbandes zu beraten. Der Haushaltplan wurde beschlossen bei 8 ja / 7nein Stimmen bei einer Stimmenthaltung.

 

 

Weitere Gäste waren unteranderem, Jörg Schlichting Geschäftsführer der EWS

Schuhfabrik, sie konzentrieren sich auf die Produktion hochwertiger

Sicherheitsschuhe und Sicherheitsstiefel.

 

( Bild)Jörg Schlichting ein Förderer des Feuerwehrverbandes übergab den Vorsitzenden

ein Ehrenpräsent.

 

Olaf Braun stellv. Landesbrandmeister, er war der einzige Vertreter des

Innenministerium.

Vizepräsident Lars Oschmann des Deutschenfeuerwehrverbandes und Vertreter der FuK Mitte Geschäftsführer Detlef Harfst

 

Kai-Uwe Lohse eröffnete die Veranstaltung und begrüßte die Anwesenden Gäste, Kameradinnen und Kameraden.

Stellte Rückblickend fest, dass es ein Jahr Krisengeschüttelten Zeiten war.

 

Die Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband lässt zu wünschen übrig, bei unteranderem Abfragen,  zu Autobahnfeuerwehren wurden im Land, 80 Feuerwehren angeschrieben, 30 Feuerwehren haben geantwortet.

Die Aufgaben eines Geschäftsführers, kann nicht der Vorsitzende übernehmen, er ist im Ehrenamt tätig und fährt durchs Land, kann dadurch den Beruf sein Bestreit des Lebensunterhalts nicht leisten und muss auf viel Verständnis des Arbeitgebers setzen.

 

Aus diesem Grund ist die Etablierung eines Geschäftsführers wichtig, da muss das Land in die Pflicht genommen werden und nicht von dem ohnehin geringen Zuschuss, das Gehalt bezahlen. „Mit den Worten wir geben euch doch was.“ 

 

Wenn sich diese Geschäftsgebaren nicht ändern. Wird der Vorstand des Landesverbands, eine schlussendliche Antwort geben die in der ganzen Republik Gehör finden wird.

 

Denn ein funktionieren der Landesverband ist wichtig, wie auch gesunde Kreisverbände, die Ihm stützen und durch Ihm gestützt werden. 

Feuerwehr Museen sind keine Techniksammlungen, Museen leisten Geschichtsaufarbeitende Arbeit, diese auch vom Landesverband unterstützt werden müssen. Diese Arbeit ist nicht zu unterschätzen. 

 

Ein neuer Fachbereich wurde in dem Bereich des Feuerwehr Verbandes wurde im Bereich der Feuerwehrmusik gegründet. Sebastian Engel Leiter der Feuerwehrkapelle Elbe-Havel Land, über nahm den Bereich, um die Feuerwehrmusik in Sachsen-Anhalt zu organisieren und zu Bündeln.

 

Michael Claus ist gleich in sechs Fachbereichen tätig. So wurde die FwDV 2

überarbeitet, so wurde federführend in Sachsen-Anhalt, auch eine Gefahrstoffschnellauskunft entwickelt, jetzt hat die Führung der Gefahrstoff-App das Umweltbundesamt. Die Projektgruppe CBRN und die Integrierung des Mobilen Labors (MobLab) in der IBK.

 

Der Wissenschaftsbeirat tagte seit der Corona Krise nicht mehr, er ist wichtig um Forschungsaufgaben für die nächsten Jahre festzulegen.

 

Der Deutsche Feuerwehrverband möchte eine Beitragserhöhung herbeischaffen von 3,40€ und in den darauf folgenden Jahr abermals den Beitrag um 3,40€ zu erhöhen.

_A_IV Del_LFV
IMG_4501
IMG_4524
_A_II Del_LFV
IMG_4525
IMG_4537
IMG_4549
IMG_4556
IMG_4532
IMG_4531
Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
IMG_4790[1]

Waldbrandstufe:

 

1

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte