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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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Feuerwehrmusik

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Die Feuerwehrmusik 

 

/ hat ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert, als sich mit der Entstehung organisierter Feuerwehren auch musikalische Formationen entwickelten. Ursprünglich dienten Trommler und Signalbläser der Alarmierung und Befehlsübermittlung bei Einsätzen. Mit der Zeit wandelte sich diese funktionale Musik zu eigenständigen Feuerwehrmusikeinheiten, die nicht nur den Dienstbetrieb begleiteten, sondern auch das kulturelle Leben ihrer Gemeinden prägten.

Feuerwehrmusik erfüllte von Beginn an mehrere Aufgaben: Sie stärkte den Zusammenhalt innerhalb der Wehr, unterstützte feierliche Anlässe wie Fahnenweihen, Jubiläen oder Gedenkveranstaltungen und trug zur öffentlichen Wahrnehmung der Feuerwehr als gesellschaftlich wichtige Institution bei. Besonders Blaskapellen und Spielmannszüge wurden zu festen Bestandteilen regionaler Traditionen.

Auch im heutigen Sachsen-Anhalt blickt die Feuerwehrmusik auf eine lange Geschichte zurück. Im Landkreis Stendal ist sie eng mit dem Wirken des Kreisfeuerwehrverbandes Stendal verbunden. Unter seinem Dach engagiert sich die Feuerwehrkapelle der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, die das ehrenamtliche Feuerwehrwesen musikalisch begleitet und bereichert. Der Kreisfeuerwehrverband unterstützt dabei die apparative Ausstattung, den Informationsaustausch sowie die Pflege von Brauchtum und Tradition.

Neben ihrer kulturellen Bedeutung übernimmt die Feuerwehrmusik bis heute eine wichtige repräsentative Funktion. Bei öffentlichen Veranstaltungen, Wettbewerben und offiziellen Anlässen trägt sie dazu bei, die Arbeit der Feuerwehren sichtbar zu machen und die Verbundenheit zwischen Feuerwehr und Bevölkerung zu stärken. Damit ist die Feuerwehrmusik ein lebendiges Beispiel dafür, wie sich Tradition und modernes Ehrenamt sinnvoll ergänzen.

Den Fachbereich Feuerwehrmusik verantwortet in unserem Verband der Kreisfachwart für Feuerwehrmusik. Diese Funktion hat Kamerad Sebastian Engel inne. 

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Kamerad Sebastian Engel 

(Im hier folgenden Bild: zweiter von rechts).

 

Kontakt zu ihm kann telefonisch hergestellt werden: 0174 6417433. 

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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte