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Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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2024 Blaulicht Seminar

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Blaulicht Seminar 2024

 

Die Fachtagung der Feuerwehr, organisiert gemeinsam von dem Kreisfeuerwehr-Verband Stendal und den Mitarbeiter des Landkreises Stendal. Am 15.11.2024 fand in den Räumen des Landkreises das Blaulichtseminar statt, das Thema: Schaummittel. Christoph Kirbach, Area Sales Manager der Firma Dr. Sthamer. 

 

Die Firma Dr. Sthamer wurde 1886 gegründet und stellt seit 1930 Schaumlöschmittel her. Der sind 55 Mitarbeiter beschäftigt das Produkt wird Weltweit vertrieben, Sie können in kurzer Zeit große Mengen (Rufbereitschaft 24/7 +49407361680) an Schaumlöschmittel zur Verfügung stellen, so auch beim Brand eines Hackschnitzelsilos wurden auf die Schaumlöschmittel der Firma Dr. Sthamer zurückgegriffen.

 

       

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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte