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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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Kreisfeuerwehrtag 2025

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Kreisausscheid des Landkreises Stendal 

Hindernislauf 20.06.2025

PlatzWettkämpferFeuerwehrBestzeit (s) 
5.Meier, AlexanderFF Giesenslage28,90
2.Klinghammer, Friedrich FF Polkau25,43
6.Hoffmann, EricFF Giesenslage29,29
1.Lepke, Steven FF Polkau22.32
4.Kwyatz, PaulFF Lichterfelde27,53
7.Kwiedor, Tim-LexFF Klietz35,70
3.Weyl, FabianFF Lichterfelde27,29

 

Kreisausscheid des Landkreises Stendal 

Löschangriff Nass  -Männer- 21.06.2025

 

PlatzMannschaft Bestzeit (s)
1.FF Buch22,47
2.FF Klietz22,88
3.FF Kehnert23,86
4.FF Hohengöhren24,61
5.FF Miltern26,61
6.FF Stendal27,72
7.FF Belkau / Schernickau30,51
8.FF Lichterfelde / Altmark 33,47
10.FF Uchtdorf35,60
11.FF Wollenrade36,77
12.FF Dewitz / Bretsch40,98
13.FF Badingen54,03
14.FF Giesenslageo.W.

 

 

 

Kreisausscheid des Landkreises Stendal 

Löschangriff Nass  -Frauen- 21.06.2025

 

 

PlatzMannschaftBestzeit (s)
1.FF Hohengöhren30,77
2.FF Borstel37,57
3.FF Lüderitz37,82
4.FF Bindfelde37,84
5.FF Nitzow41,83

 

 

 

 

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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte