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Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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... Unwetter: Hitze

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Bei Hitze:

 

Besonders für Kleinkinder, Babys und/oder Tiere kann es auch an milden Tagen, wenn die Sonne scheint, (Gewächshaus - Effekt) im Inneren eines Fahrzeuges lebensbedrohlich werden.   

 

- bei Außentempertaturen (ab 30 °C), wird es im Innenraum des Fahrzeuges, (nach 30min) lebensgefährlich für Mensch und Tier.

 

Kinder und/oder Haustiere nicht, über längere Zeit (max. 8 min) unbeobachtet in geschlossenen/ verschlossenen Fahrzeugen belassen. (Lebensgefahr) 

 

- leichte Kleidung und eine Kopfbedeckung tragen

- wenn möglich körperlich schwere Arbeit meiden 

- wenn möglich Ruhepausen einlegen und schattige Plätze aufsuchen

- regelmäßig in kleinen Schlucken, ca. 1,5 bis 2 Liter pro Tag, alkoholfreie Getränke, zu sich nehmen  

         

Kopfschmerzen: können erste Anzeichen für Flüssigkeitsmangel sein

    

- um den Mineralienverlust, des Schwitzens auszugleichen, sollten...

 

... Mineralwasser oder Tee (ggf. leicht gesalzen) ... 

... Mixgetränk, bestehend aus (Mineralwasser/Apfelsaft) im Mischungsverhältnis (3/1 ...  

... Mineral- oder Leitungswasser mit Isotonischen(1) Trinkpulver... 

                                                                                       ... , angerührt und schluckweise getrunken werden.

 

(1) Bedeutung -- Isotonisch - Flüssigkeit mit gleicher Eigenschaft, wie das menschliche Blut

Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte