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Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

1

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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Vorstand des Kreisfeuerwehrverband´s - Stendal e.V.

 

(Stand 01. März 2025)

 

 

FunktionNameVorname
Ehrenvorsitzender BolleDieter
Ehrenvorsitzender   
Vorsitzender KFVJornsSteffen
1. StellvertreterLemmeThomas
2. StellvertreterNeumannBurkard
KassenwartBurkertThomas
KreisjugendfeuerwehrwartHörnkeKlaus
FrauensprecherinFünfarekMonique
SchriftführerPickKarl-Heinz
PressewartRühlmannHannes
Beisitzende  
 Verb. Gem. Arneburg-GoldbeckKöhneHeiko
EG Stadt Bismark (Altmark) SeelerFrank
Verb. Gem. Elbe-Havel-LandEngelUwe
Hansestadt HavelbergSchmidtMarvin
Hansestadt Osterburg (Altmark)EngelSven
Verb. Gem. Seehausen (Altmark)NüßStefan
Hansestadt StendalEbelKarsten
Stadt TangerhütteKrollmannGerhard
Stadt TangermündeClasseMichael
Kassenprüfende  
 KrollmannKatja
 GrazDetlef
 KnackeWilfried

 

 

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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte