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Waldbrandstufe:

 

4

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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... Waldbrandschutz

Link: Willkommen! - www.waldgeoportal.de

 

WaldbrandstufenBedeutungEinschränkungen 

 

Waldbrandstufe: 

1

 

sehr geringe

Waldbrandgefahr

 

- keine Einschränkung

 

  Generell Verboten ist:

                                        ... das Wegwerfen von brennenden oder

                                          glimmenden Gegenständen

 

 

Waldbrandstufe: 

2

 

geringe

Waldbrandgefahr

 

- Vorsicht beim Betreten des Waldes

 

- ab Stufe 2:

 

                   ...ist das Rauchen, im Abstand von

                     weniger als ca.10m, zum Waldbrand nicht gestattet

 

                   ... ist der Umgang mit offenen

                     Feuer, im Abstand von weniger

                     als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet

 

 

Waldbrandstufe: 

3

 

mittlere

Waldbrandgefahr

 

- besondere Vorsicht:

 

!!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

 

Waldbrandstufe: 

4

 

hohe

Waldbrandgefahr 

 

- Sperrung von einzelnen Waldbereichen möglich

 

- auf erkennbare Wege bleiben 

 

 

Waldbrandstufe

5

 

sehr hohe

Waldbrandgefahr 

 

- ab dieser Stufe, ist das Betreten des Waldes,

  außerhalb von Wegen Verboten

 

- ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, 

  Rettungs- und Einsatzkräfte

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Waldbrandstufe:

 

4

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte