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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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Stadt Tangermünde

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Der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Stendal möchte den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Miltern zum 140-jährigen Bestehen beglückwünschen. 

 

Erstmals wurde Miltern 1335 erwähnt als villa Miltharde als Markgraft Ludwig der Nikolaikirche in Tangermünde Besitzungen vereignete, ab 1687 hieß Miltern / Miltern. 

 

In der Nacht zum 13. Mai 1843 brach ein Feuer aus, welches so schnell um sich griff, so dass innerhalb von Stunden 8 Bauernhöfe, 5 Grundbesitzeranwesen und Schule zerstört wurden. 

 

Die Feuerwehr Miltern wurde 1885 gegründet und ist damit eine der ältesten Feuerwehren unseres Landkreises Stendal 

 

Heute… / dient es als Dorfgemeinschaftshaus und Versammlungsraum der Feuerwehr. 

Die Feuerwehr Miltern, und Ihre Kameradinnen und Kameraden sind ein Leuchtturm, der Sicherheit für die Bürgerin und Bürger der Ortschaft und des Umlandes.

 

Kamerad: Eberhard Göring wurde mit dem Ehrenkreuz des Feuerwehrverbandes des Landkreises Stendal, in Bronze, ausgezeichnet.

 

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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte