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Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

1

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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... anlegen einer Hausapotheke

Die Hausapotheke

 

Ob Unfall bei der Haus oder Gartenarbeit oder in einer anderen Notsituation, gut wenn eine gut sortierte Hausapotheke in der Nähe ist.

 

In der Hausapotheke gehören:

 

- persönliche (vom Hausarzt verschriebene Medikamente)

- Erkältungsmittel 

- Schmerz- und/ oder Fiebersenkende Medikamente (auch für Kinder)

- Medikamente gegen Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen 

- Elektrolyt zum Ausgleich bei Durchfallerkrankungen 

- Mittel gegen Insekten (Zecken, Mücken), Insektenstiche und Sonnenbrand

- Fieberthermometer, Pinzette, Zeckenzange und Einmalhandschuhe 

- Haut- und Wunddesinfektion 

 

Verbandskasten (KFZ/ DIN 13164)

 

- Mull-Kompressen

- Verbandsschere

- Pflaster und Binden

- Dreiecktuch  

 

 

 

Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte