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Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

1

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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24. Poel Inselpokal 2024

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24. Insel - Pokallauf der Feuerwehren im Löschangriff - Nass" 

 

Am 06.09.2024 trafen sich 159 Mannschaften aus sieben Bundesländern, auf der Insel Poel, um sich im gegenseitigen Wettstreit zu messen, unter ihnen nahmen sieben Feuerwehren aus dem Landkreis Stendal teil.  

 

Bei herrlichen Wetter, ging es nach der Begrüßung, auf den sechs Wettkampfbahnen los, zum Ende der Veranstaltung wurden folgende Platzierungen erreicht. 

 

Feuerwehr / MännermannschaftZeit in Sekunden (s)Platz 
Buch   18.2303.
Klietz21,3650.
Lichterfelde21,5552.
Schönhausen24,5281.
Stendal25,69--
Feuerwehr / FrauenmannschaftZeit in Sekunden (s)Platz
Lüderitz27,1410.

Schönhausen

31,1712.
JugendfeuerwehrenZeit in Sekunden (s)Platz
Schönhausen I20,2709.
Schönhausen II 21,5714.

 

 

Alle Teilnehmer freuen sich schon auf den "25. Insel-Pokallauf" am 13. September 2025

 

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte