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Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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34. Delegiertenversammlung JFw Sachsen-Anhalt

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Bilder oben Stephan Rühling 

 

34. Delegiertenversammlung der Jugendfeuerwehr Sachsen - Anhalt

 

Thomas Voß Landesjugendwart der JFw Sachsen- Anhalt lud in diesem Jahr in die ehemalige Kaiserstadt Tangermünde ein. 

Um Rechenschaft abzulegen was die Jugendlichen in ihren Wettbewerben geleistet 2024 haben. 

 

Die Abnahme der Leistungsspange wurde in Halle (Saale) durchgeführt. Sie spiegelt eine hohe Einsatzbereitschaft und hohes Feuerwehrtechnisches Können dar. An 13 Mannschaften, konnte diese Auszeichnung verliehen werden.      

 

Die Jugendfeuerwehr Magdeburg Olvenstedt konnte ihren Titel bei den 24. Internationalen CTIF- Jugendfeuerwehrspielen in Italien verteidigen.   

 

In diesem Jahr wurde ein neuer Vorstand gewählt:

− Landesjugendfeuerwehrwart: Thomas Voß 

− Stellvertretender Landesjugendfeuerwehrwart: Enrico Geißler 

− Stellvertretender Landesjugendfeuerwehrwart: Klaus Hörnke 

− Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr: Jana Freistedt-Lentge 

− Fachbereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit: Jana Freistedt-Lentge 

− Fachbereichsleiter Veranstaltungsmanagement: Thomas Ehrhardt 

− Fachbereichsleiter Wettbewerbe: Jörg Hirschle 

 

Bild unten die beiden neuen Jugendbildungsreferentin Lilly Riedel und Jugendbildungsreferentin Lara Zober

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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte