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Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

4

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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... bilden einer Rettungsgasse

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Bei Staugefahr

 

- am Stauende langsam mit Wahrblinklicht heranfahren, dabei eine Lebensrettungsgasse bilden,  

- zum vorausfahrenden Fahrzeug (ca. 10m) Abstand lassen

- Hand- und Fußbremse blockieren bis die hinteren Fahrzeug zum Stillstand kommen sind 

 

- Rettungsgasse sollte gebildet sein 

 

- Eigenschutz beachten

 - je nach Situation, Warnweste anziehen, Fahrzeug verlassen                                                                                                                                 
- hinter der Leitplanke sich und die Mitfahrer in dem Sicherheitsbereich begeben und in der Nähe des Fahrzeuges, bleiben

 

- ggf. andere Personen helfen

- Rettungsdienst, Polizei verständigen 

Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte