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Waldbrandstufe:

 

5

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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... anlegen von Vorräten

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Notvorrat

 

Wichtig
Halten Sie vor allem einen Lebensmittel- und Getränkevorrat, der Normalerweise von Ihrer Familie genutzt wird.

 

Bei Getränke- und Lebensmittel, für den Notvorrat:

 

- ohne Kühlung längerfristig haltbar sein.

- sollte auf das Mindesthaltbarkeitsdatum geachtet werden.

                     Neu gekaufte Lebensmittel, sollten hinter den vorhandenen einsortiert werden.

- sollten diese kühl, trocken und dunkel gelagert werden.

 

Tiefgekühlte Lebensmittel:

 

- zählen auch zu den Notvorrat 

- bei einem Stromausfall, sollten die Lebensmittel zuerst aufgebraucht werden

 

- aufgetaute Lebensmittel, nicht mehr einfrieren !!! 

 

an Spezialkost für Familienangehörige Denken:

 

- Diabetiker 
- Allergiker
Babys
Haustiere

 

anlegen von einen ca. 10 Tage Nahrungsmittelvorrat pro. Person:

 

Lebensmittel Menge  Information  
alkoholfreie Getränke (Mineralwasser, etc.)  ca.:25 Liter

- Bedarf eines Erwachsenen von mindestens 1,5 Litern / Tag

- Zuschlag von 0,5 Litern zur Zubereitung von z.B. Teigwaren, Reis oder Kartoffeln

 
Brot, Kartoffel, Reis, Nudeln ca.: 3,5 kg    
Gemüse (eingekocht) ca.: 4,0 kg

- in Glas oder in Dosen bereits eingekocht sind

- für neu einzukochende Lebensmitte wird  zusätzlich Wasser benötigt

 
Milchprodukte  ca.: 3,0 Liter/kg     
Fisch, Fleisch, Volleipulver ca.: 1,5 kg

Zucker, Süßstoff, Honig, Marmelade, Schokolade, Jodsalz, Fertiggerichte (E-PA), Kartoffeltrockenprodukte, Mehl, Instantbrühe, Kakaopulver,

Hartkekse, Salzstangen, Schokolade Zigaretten

 

 

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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte