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Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

4

Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte

 
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... packen von Notfallgepäck

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Notgepäck

 

Es soll helfen, die ersten Tage, außerhalb der eigenen Wohnung zurecht zu kommen.

Ein Rucksack ist praktischer, als ein Koffer, da beide Hände frei sind.

 

Grundregel:
- für jedes Familienmitglied nicht mehr mitnehmen,  als was in einem Rucksack passt.

 

Packen:       

 

- Erste-Hilfe Material  persönliche Medikamente

- Batteriebetriebenes Radio / Reservebatterien

- Dokumente 

- Verpflegung für min. zwei Tage (EPA – BW) Wasserflasche

- Essgeschirr und Besteck

- Wetterfeste Kleidung (Schuhe, Jacken) 

- Taschenlampe,

- Schlafsack, Decken 

- Hygieneartikel für mehrere Tage 

- Fotoapparat, Handy,

- Powerbank

- Ausweis,

- Geld

- Wertsachen

Unwetterwarnwarnung
 

 

 

 
 
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Waldbrandstufe:

 

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Ab Waldbrandgefahrenstufe 1: Generell Verboten ist: ... das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2: ist das Rauchen, im Abstand von weniger als ca.10m und der Umgang mit offenen Feuer, im Abstand von weniger als ca. 20m zum Waldrand, nicht gestattet.              

  

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3:  besondere Vorsicht !!! NICHT RAUCHEN, Kein Feuer in Wald nähe !!! 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ist das Sperren von einzelnen Waldbereichen möglich, Personen sollten auf erkennbaren Wegen bleiben. 

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5: ist das Betreten des Waldes Verboten, ausgenommen Waldbesitzer, Forstbehörden, Rettungs- und Einsatzkräfte